Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruhrbahn GmbH für Beförderungsleistungen On Demand „Bussi“ Ruhrbahn GmbH

Stand März 2021

1. Allgemeines

1.1.
Die AGB gelten für die Nutzung des On Demand Shuttle Bussi („Bussi“) der Ruhrbahn GmbH und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR) sowie die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn.

1.2.
Die Ruhrbahn GmbH bietet den Service an, über die App rufmobil.nrw Fahrtwünsche abzufragen und konkrete Fahrten über ein Smartphone zu buchen. Die Fahrten werden mit einem VAN/ PKW (Bussi) – unter Mitnahme möglicher weiterer Kunden – in einem definierten Bediengebiet durchgeführt, wobei die Haltepunkte – Beginn und Ende der Fahrt - virtuell bestimmt werden. Das aktuelle Bediengebiet erstreckt sich über die gesamte Stadt Essen bis zur Stadtgrenze und ist in der App hinterlegt.

Der Erwerb einer Fahrberechtigung ist nur mittels Smartphone (mit den Betriebssystem iOS oder Android) über die App rufmobil.nrw möglich und ist an die Zustimmung zu diesen Bedingungen gebunden. Die App wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann im App Store und Google Play Store heruntergeladen werden. Es können gegebenenfalls für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

Die erworbene Fahrtberechtigung berechtigt ausschließlich zu Fahrten in Bussi-Fahrzeugen.

1.3.
Für die Nutzung des Angebotes wird ein Konto bei PayPal, Google Pay oder Apple Pay, eine Kreditkarte oder ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich an den Finanzdienstleister (Stripe) übermittelt. Nähere Informationen erhalten Sie nachfolgend sowie in unserer Datenschutzerklärung.

1.4.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.5.
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

2. Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1.
Zur umfassenden Nutzung der App ist die Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von rufmobil.nrw, die in der App rufmobil.nrw angegeben sind, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH registrieren:
 

o   Vorname, Nachname

o   Mobilfunknummer

o   E-Mail-Adresse

o   Zahlungsmethode

2.2.
Alle Personen über 16 Jahre sind berechtigt, sich bei rufmobil.nrw zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten mit Bussi zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung für den On-Demand-Verkehr Ruhrbahn, zur Nutzung der App und zur Buchung von Fahrten der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

Das Fahrpersonal hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.

2.3.
Der Nutzungsrahmenvertrag und das mit der Registrierung eingerichtete Nutzerkonto kann vom Nutzer jederzeit in der App rufmobil.nrw , auf der Webseite oder schriftlich gegenüber dem Plattformbetreiber VRR oder per Mail an folgende Mail-Adresse bei der Ruhrbahn GmbH: bussi@ruhrbahn.de gekündigt bzw. gelöscht werden.

2.4.
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Namen, Mailadresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ist der Nutzer verantwortlich.


3. Fahrtbuchung, Nutzung

3.1.
Ausschließlich über die App kann der Nutzer eine Buchung der gewünschten Fahrt vornehmen. Einstiegsort und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Sofern eine Freischaltung der Ortungsdienste erfolgt ist, kann auch eine Eingabe über die Ortung des Standortes erfolgen.

Über die App erhält der Nutzer eine Buchungsbestätigung, die das Kennzeichen des Fahrzeuges, den geplanten Abfahrtszeitpunkt und Abfahrtsort/virtuellen Haltepunkt sowie Fahrpreis beinhaltet. Dem Fahrer werden folgende Informationen über den Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen und ggf. Hinweise zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen (z.B. Rollstuhlfahrer).

Es kann nur die gebuchte Anzahl von Personen befördert werden. Eine nachträgliche Buchung von weiteren Personen unmittelbar nach Fahrtantritt ist nur möglich, wenn in Anbetracht weiterer bereits gebuchter Fahrten auf dieses Fahrzeug Sitzplätze verfügbar sind.

3.2.
Mit der Anfrage der Fahrtbuchung über die Software wird ein Angebot des Nutzers zur Durchführung der Fahrt und mit der Bestätigung der Fahrtbuchung die Annahme des Angebotes durch die Ruhrbahn GmbH erklärt. Mit der Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt somit ein Kauf- und Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH zustande.

3.3.
Die gebuchte Fahrt kann nicht auf Dritte übertragen werden. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Auch werden keine Zwischenziele angefahren. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei der Fahrer über den geeigneten Ausstiegsort- und Zeitpunkt eigenverantwortlich entscheidet. Eine Erstattung/Anpassung des Fahrpreises ist in diesem Fall nicht möglich.

3.4.
Für die Betriebsbereitschaft und fehlerfreie Funktion des mobilen Endgeräts, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch (z.B. durch unbefugtes Vorzeigen einer Fahrtbuchung durch Dritte) sowie für die Anzeige der vollständigen Fahrtbuchung ist der Nutzer verantwortlich.

 

3.5
Bei den ermittelten Abhol- und Fahrtzeiten handelt es sich um Schätzungen, die auf der aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung beruhen, so dass die Angaben von den tatsächlichen Zeiten abweichen können.

 

3.6
Erscheint der Nutzer zum gebuchten Zeitpunkt nicht am genannten Haltepunkt, so wartet das Fahrzeug maximal 90 Sekunden. Eine grundsätzliche Wartepflicht besteht nicht. Die Ruhrbahn erhebt in diesen Fällen eine Nichterscheinungsgebühr („No-Show“ Entgelt) in Höhe von 3,00 €.

 

4. Stornierung

4.1
Eine Stornierung der Buchung bei Sofortbuchung ist kostenfrei innerhalb von 60 Sekunden nach erfolgter Buchung möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € erhoben. Eine Stornierung der Buchung bei Vorausbuchung ist kostenfrei bis 30 Minuten vor der geplanten Abholzeit möglich. Bei späteren Stornierungen werden 2,00 € erhoben. Dies gilt nicht, sofern eine von der App systemseitig vorgenommene Buchung storniert wird.

 

4.2
Nach erfolgter Buchung wird der Kunde innerhalb der App über die geplante Ankunftszeit informiert. Bei unverhältnismäßiger Verzögerung der Wartezeit kann der Kunde die Buchung auch nach Ablauf einer Minute bzw. 30 Minuten vor geplanter Abholzeit die Buchung kostenfrei stornieren bzw. im Nachgang eine Rückerstattung über das Bussi-Postfach einfordern (bussi@ruhrbahn.de). Wird der Kunde nicht abgeholt, erfolgt keine Berechnung der gebuchten Fahrt. Eine Abbuchung erfolgt immer erst nach Beendigung der gebuchten Fahrt. 

5. Kündigung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Ruhrbahn den Vertrag kündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor,

- wenn sich das Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hat und es zu einer nicht nur unerheblichen Verspätung kommt;

- der Nutzer für den Fahrer nicht auffindbar ist.

In letzterem Fall wird eine Nichterscheinungsgebühr („No-Show“ Entgelt nach Ziffer 4.2.) erhoben.

6. Beförderungsentgelt

Die Nutzung des On-Demand-Verkehrs der Ruhrbahn erfolgt auf Basis des On-Demand-Tarifs NRW. Die Ruhrbahn kann nach eigenem Ermessen z.B. im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer in der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt.

7. Kontrolle der Fahrbuchung

7.1.
Der Fahrgast/ Nutzer hat nach Aufforderung durch den Fahrer das mobile Endgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Die Bedienung des mobilen Endgeräts nimmt der Nutzer vor. Der Fahrer kann jedoch die vorübergehende Aushändigung des mobilen Endgeräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen.

7.2.
Kann der Nachweis der ordnungsgemäßen Fahrtbuchung  bei der Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt keine gültige Buchung vor. In diesen Fällen ist eine Mitnahme ausgeschlossen.

 

8. Sperrung
8.1.
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) oder per Mail an bussi@ruhrbahn.de zu melden. Die Ruhrbahn GmbH wird das Nutzerkonto nach Rücksprache mit dem Kunden ggfs. sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung hat sich der Kunde unmittelbar an den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu wenden.
 

8.2.
Erlangt die Ruhrbahn Kenntnis über den Missbrauch des Nutzerkontos, wird dieses aus Sicherheitsgründen unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber eine entsprechende Benachrichtigung.

9. Beförderungsbedingungen

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbestimmungen des VRR-Tarifs. Die AGB zum Bussi gelten vorrangig. Die Beförderungsbestimmungen des VRR finden Sie unter Downloads | VRR

9.1
Der Anspruch der Mobilitätsgarantie gilt sobald sich die Abfahrt des Bussi um 20 Minuten nach der in der App angekündigten Zeit verspätet. Ab diesem Zeitpunkt kann auf andere Verkehrsmittel ausgewichen werden (z.B. Taxi, Fernverkehr, Bike-Sharing etc.). Dieses Angebot bezieht sich jedoch nur auf Fahrten, die bereits gebucht wurden. Es besteht keine Mobilitätsgarantie, wenn zum Zeitpunkt der Buchung keine Fahrzeuge verfügbar sind und dies entsprechend in der App ausgewiesen wird. Uber ist seit 01.01.2025 von diesem Angebot ausgenommen. Die zusätzlichen Kosten werden später auf Antrag erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig. Landesweit werden die Kosten für ein Taxi oder Sharing-Angebot pro Person tagsüber bis zu 30 Euro und nachts (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet. Erstattungsanfragen können über das Bussi-Postfach gestellt werden: bussi@ruhrbahn.de 

 

9.2
Kleinkinder werden nur mit dem jeweils gesetzlich zulässigen Kindersitz befördert. Bei Buchung ist anzugeben, ob ein Kindersitz benötigt wird. Werden andere Kindersitze benötigt sind diese vom Kunden mitzubringen; der Sitzplatz muss hierfür gebucht werden. Sind wegen fehlender Angaben bei der Buchung keine Kindersitze verfügbar oder hat der Nutzer keinen notwendigen Kindersitzt mitgebracht, so kann der Fahrer die Beförderung des Kindes verweigern.

9.3
Ist eine Beförderung mit Rollstühlen gewünscht, muss dies bei der Buchung unter „zusätzliche Fahrgäste“ hinterlegt werden, da nur ein Teil der Fahrzeugflotte auf die Mitnahme von Rollstühlen ausgelegt ist. Pro Fahrzeug kann maximal ein Rollstuhl befördert werden. Für Rollstuhlfahrer und Begleitperson ist jeweils ein Sitzplatz zu buchen. E-Scooter und E-Rollstühle können auf Grund der technisch/baulichen Gegebenheiten nicht befördert werden.

9.4
Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Persönliche Gegenstände sind möglichst auf ein Gepäckstück und auf eine handhabbare Größe zu beschränken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen. Die Mercedes EQV besitzen einen Kofferraum. Bei den LEVC gibt es keinen klassischen Kofferraum, der Beifahrerbereich ist für Gepäck vorgesehen. Der Gepäckraum neben dem Fahrer hat eine Grundfläche von 90x90cm.

9.5

Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Die Mitnahme von anderen Tieren ist grundsätzlich gestattet, sofern diese andere Fahrgäste nicht belästigen oder die Sicherheit gefährden. Hunde müssen angeleint sein; bissige Hunde benötigen einen Maulkorb. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen sitzen und Kleintiere sind in geeigneten Behältnissen zu transportieren. 


9.6
Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Andernfalls kann der Fahrer die Fahrt verweigern oder den Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs auffordern. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. Verweis aus dem Fahrzeug begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Untersagt sind insbesondere:

· Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten,

· Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in ordnungsgemäß verschlossenen Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Nutzer festgehalten werden können

· Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der Ruhrbahn

· Sammeln und Betteln

· Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug

· Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen

· Essen und Trinken im Fahrzeug

Nutzer wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn:

· sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe.

· sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.

9.7
Die Ruhrbahn behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 (einhundert) € zu berechnen, wenn ein Nutzer den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Nutzer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

10. Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen. Nutzer, die etwas verloren haben, können sich zunächst per E-Mail (bussi@ruhrbahn.de) wenden. Fundsachen werden im Ruhrbahn Fundbüro aufbewahrt, Ruhrbahn Fundbüro, Verteilerebene (U-Bahn), Berliner Platz, 45127 Essen. Im Übrigen gelten § 13, Teil A des VRR-Tarifs bzw. die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 978 BGB ff.).

11. Abrechnung und Zahlung
Die Abwicklung der Fahrgeldeinnahmen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, der als nach der EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) lizenziertes E-Geld-Institut unter Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig ist. Grundsätzlich wird Ihr Konto erst nach der abgeschlossenen Fahrt belastet. 

Bei PayPal wird der zu zahlende Betrag bereits im Vorhinein geblockt (autorisiert) und nach absolvierter Fahrt freigegeben. 

Sie müssen grundsätzlich bei PayPal registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Ist 

PayPal ist zum Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermächtigt. Es gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, in der jeweils aktuellen Fassung.

AGB: AGB für PayPal-Services 

Datenschutz: PayPal-Datenschutzerklärung 

Andere, nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannte Zahlungsweisen, sind ausgeschlossen.

Die Ruhrbahn GmbH behält sich vor, dass zukünftig Kunden in den KundenCentern der Ruhrbahn Guthaben-Gutscheine für die Nutzung von Bussi erwerben können. Die Gutscheine sind über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto zu aktivieren. Es erfolgt kein Umtausch erworbener Gutscheine. Restguthaben werden nicht ausgezahlt.

Gutscheine im Zusammenhang mit Werbeaktionen können über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto aktiviert werden.

12. Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App

Der Nutzer darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und in der Art und Weise nutzen, sodass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

13. Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte

Die App ist urheberrechtlich geschützt. Via Transportation Inc., der Rechtinhaber der App, hat gegenüber der Ruhrbahn erklärt, dass bei Nutzung der App nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt werden. Sofern dennoch Dritte Rechte gegenüber dem Nutzer geltend machen, hat der Nutzer die Ruhrbahn unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, so dass diese die Informationen an Via Transportation Inc., weiterleiten kann.

Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von Ruhrbahn, Bussi und Via Transportation Inc., es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.

Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der Bussi-App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

· die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers

· eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App

· das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Benutzern und Ruhrbahn-Lizenzgebern, insbesondere ViaVan. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die App zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

14. Haftung

14.1
Ersatzansprüche wegen Verspätung oder Nichterscheinen des Fahrzeuges sind ausgeschlossen. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

14.2
Für Endgeräte, Software, Übertragungsdienste und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen Dritter übernimmt die Ruhrbahn GmbH keine Gewährleistung oder Haftung. Die Ruhrbahn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.

14.3
Die Ruhrbahn haftet gegenüber dem Kunden für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Ruhrbahn, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der App entstehen.

Die Ruhrbahn haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die Ruhrbahn auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Ruhrbahn und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Die Ruhrbahn haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen den Nutzer fehlerfrei und rechtzeitig erreichen.

Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der Ruhrbahn auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

Die App ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Die Nutzung der App für kommerzielle-, geschäftliche- oder Wiederverkaufszwecke ist ausgeschlossen.

· Die Ruhrbahn haftet nicht für die Handlungen der Nutzer, wenn sie die App verwenden.

· Die Ruhrbahn kann die App jederzeit ändern und haftet nicht dafür, wenn Nutzer dies beeinträchtigt.

· Die Ruhrbahn haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzer mit der App oder anderen Websites ansehen.

· Die Ruhrbahn kann ohne Ankündigung und ohne Haftung jeden Aspekt der App jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der App oder einer Funktion.

Für Verluste, Schäden, Kosten oder Verletzungen aus nicht durch die Ruhrbahn verschuldeten Gründen besteht keine Haftung.

Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotion („Promotions“) der Ruhrbahn-Geschäftspartner, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen („Partner von Drittanbietern“). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Bussi ist nicht verantwortlich und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haftet nicht für diese oder für Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die Ruhrbahn haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden. Die Ruhrbahn stimmt diesen weder zu, noch ist die Ruhrbahn verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der App.

Hinsichtlich der Haftung der Ruhrbahn für Schäden, die nicht aus der Verwendung der Bussi-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des VRR-Tarifs.

14.3
Die Ruhrbahn ist berechtigt, den Bussi-Service in der App nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.

15. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, auf die wir hiermit verweisen https://www.Ruhrbahn.de/essen/sonstige-seiten/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen des IT- und Finanzdienstleisters und der Mobilfunkbetreiber.

Bussi kommuniziert per E-Mail, SMS, Mitteilungen über die App auf das Mobilgerät des Nutzers und ggf. über Telefonanrufe.

Die Nutzer stimmen zu, über die genannten Kanäle von Bussi kontaktiert zu werden, die Bussi für die Fahrtdurchführung benötigt.

16. Änderung der AGB

Die Ruhrbahn hat das jederzeitige Recht, diese AGBs zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf www.ruhrbahn.de bzw. in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, indem die App weiter genutzt wird. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

17. Sonstige Bestimmungen

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

Die Ruhrbahn ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Die Ruhrbahn behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz der Ruhrbahn.